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Toggle100% Home Office und keinen Arbeitsplatz mehr im Unternehmen – 1.250 Euro pro Jahr absetzen
Wenn du keinen richtigen Arbeitsplatz mehr im Büro hast, sondern deiner Tätigkeit zu 100% von zu Hause aus dem Home Office nachgehst, dann kannst du die Kosten für dein Home Office Arbeitsplatz von der Steuer absetzen. Die im Home Office entstandenen Kosten können in diesem Fall bis zu einem Höchstbetrag von 1.250 Euro pro Jahr angesetzt werden.
Von dieser Regelung profitieren besonders Lehrer, die oft in der Schule keinen eigenen Arbeitsplatz haben und im Home Office die Korrektur von Klausuren oder die Vor- und Nachbereitung der Unterrichtstunden vornehmen, sowie Außendienstmitarbeiter und Handelsvertreter.
Damit die Kosten für Einrichtung, Strom und Miete auch vom Finanzamt anerkannt werden, muss das Home Office büromäßig eingerichtet sein und darf nur ausschließlich oder nahezu ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt werden. Dein Home Office in der Küche oder im Wohnzimmer ist somit also nicht absetzbar.
Der Höchstsatz von 1.250 Euro ist personenbezogen, solltest du zwei oder mehrere Arbeitszimmer an verschiedenen Orten haben, können insgesamt maximal 1.250 Euro angesetzt werden. Dafür können jedoch verschiedene Personen, die dasselbe Arbeitszimmer nutzen jeweils 1.250 Euro bei dem Finanzamt geltend machen, sofern sie die jeweiligen Kosten auch getragen haben.
Home Office als Mittelpunkt der Tätigkeit – Kosten unbegrenzt absetzen
Schriftsteller, Künstler, freie Journalisten oder ähnliche Berufsbilder, die komplett von zu Hause arbeiten, können die Kosten unbegrenzt von der Steuer absetzen insofern das Home Office den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit darstellt und der Job nicht außerhalb der eigenen vier Wände ausgeübt wird.
Welche Kosten im Home Office kann ich von der Steuer absetzen?
Alle Kosten die direkt oder anteilig dem Home Office zugeordnet werden können, sind grundsätzlich von der Steuer absetzbar. Die Kosten für den Schreibtisch, den Bürostuhl oder die Schreibtischlampe sind direkt dem Home Office zuordenbar und können entsprechend in voller Höhe abgesetzt werden. Kosten wie Miete, Strom oder Heizung, die für die gesamte Wohnung bzw. Haus anfallen, können nur anteilig bei der Steuer geltend gemacht werden. Du musst also ausrechen, wie hoch die anteiligen Kosten des Home Office von den Gesamtkosten sind. Nur dieser Anteil kann bei deiner Steuererklärung geltend gemacht werden.
Die folgende Tabelle gibt dir eine Übersicht, was du alles im Home Office von der Steuer absetzen kannst und in welcher Höhe:
Was | Absetzbar? |
Ausstattung Home Office (z.B. Schreibtisch, Regal, Stuhl) | direkt in voller Höhe |
Renovierung Home Office | direkt in voller Höhe |
Nachträgliche Errichtung Home Office | direkt in voller Höhe |
Wohnungsmiete | anteilig |
Abschreibungen (bei Immobilienbesitz) | anteilig |
Nebenkosten (z.B. Strom, Heizung, Müllabfuhr) | anteilig |
So berechnest du den Anteil deines Home Office:
Um den Anteil deines Home Office an deiner Wohnung oder deinem Haus zu berechnen, musst du folgende Formel verwenden:
Fläche deines Home Office / Gesamtwohnfläche x 100 = Home-Office-Anteil in Prozent
Rechenbeispiel:
Klaus ist Lehrer, sein Home Office hat eine Fläche von 12 m², seine gesamte Wohnung ist 120 m² groß.
12 m² / 120 m² x 100 = 10 %
Klaus kann also 10% der Miet- und Nebenkosten in seiner Steuererklärung mit angeben.
Home Office an das Unternehmen vermieten
Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit dein Home Office an dein Unternehmen zu vermieten. Bei der steuerlichen Betrachtung kommt es hierbei ganz drauf an, in wessen vorrangigem Interesse die Nutzung erfolgt:
- Wenn du gleichzeitig einen richtigen Büroarbeitsplatz im Unternehmen hast und dein Home Office in erster Linie dir dient, weil es angenehmer ist von zu Hause zu arbeiten, dann sind die Mieteinnahmen als Arbeitslohn zu versteuern.
- Überwiegen die Vorteile für den Arbeitgeber, z.B. wenn du keinen richtigen Arbeitsplatz mehr im Unternehmen zur Verfügung gestellt bekommst, dann müssen die Einnahmen als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung angesetzt werden. In der Regel wird dann auch richtiger Mietvertrag geschlossen.